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   OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08   

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https://dejure.org/2008,84089
OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08 (https://dejure.org/2008,84089)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.05.2008 - 2 Sch 1/08 (https://dejure.org/2008,84089)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - 2 Sch 1/08 (https://dejure.org/2008,84089)
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  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 22/06

    Einrede der Schiedsvereinbarung bei Durchsetzung von Ansprüchen im

    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    Auch erfasst sie den erhobenen Anspruch auf Auskehrung von Honoraransprüchen -unabhängig davon, dass der Kläger ihn im Urkundsverfahren geltend macht (vgl. dazu BGHZ 165, 376; BGH BauR 2007, 1623 (juris Rn. 10, 11).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    Der BGH unterscheidet bei der Beurteilung der Wirkungen, die einer Vereinbarung über die Aufhebung der Kündigungsfolgen zukommt, danach, ob die Vereinbarung vor Ablauf der Kündigungsfrist, also vor der Beendigung des Vertrages getroffen worden ist oder erst danach (BGHZ 139, 123 ff (juris Rn.20ff.)): Einigen sich die Parteien - wie hier (ca. 21 Monate (!) vor dem Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung des Klägers) - während des noch bestehenden Vertragsverhältnisses darauf, die Wirkungen der Kündigung aufzuheben, so schließen sie damit einen Vertrag des Inhalts, dass sie sich gegenseitig so behandeln wollen, als wenn die Kündigung nicht erfolgt wäre.
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 214/05

    Rechtsfolgen und Umfang einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    Auch erfasst sie den erhobenen Anspruch auf Auskehrung von Honoraransprüchen -unabhängig davon, dass der Kläger ihn im Urkundsverfahren geltend macht (vgl. dazu BGHZ 165, 376; BGH BauR 2007, 1623 (juris Rn. 10, 11).
  • BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im schiedsgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    Die entgegenstehende Argumentation des BayObLG (NJW-RR 2003, 354, 355) hebt vor allem darauf ab, dass es dem das Schiedsverfahren beherrschenden Gebot der Beschleunigung zuwider laufe, wenn Hauptsacheprozess und Verfahren nach § 1032 II ZPO parallel liefen, vernachlässigt dabei jedoch zu sehr, dass bei der Inzidentprüfung nach § 1032 I ZPO die Feststellungen zur Wirksamkeit des Schiedsvertrages nicht in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 01.08.2002 - III ZB 66/01

    Geltung einer Schiedsvereinbarung bei Übertragung eines Kommanditanteils

    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    im Zweifel gilt daher, dass der Streit mit ausgeschiedenen Gesellschaftern "intern", im Wege des Schiedsverfahrens zu erledigen ist (BGH NJW-RR 2002, 1462ff. (juris Rn.5).
  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00

    Umfang einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    Im übrigen ist eine Schiedsklausel, die "alle" Streitigkeiten, einem Schiedsgericht zuweist, ihrem Zweck entsprechend, die Öffentlichkeit daran nicht teilhaben zu lassen, weit auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 387ff. juris Rn.14f. m.w.Nw).
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